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Allgemeine Informationen zur privaten Arbeitsvermittlung und zu Vermittlungsgutscheinen

Private Arbeitsvermittlung = unabhängige Maklerfunktion mit Fach- und Sozialkompetenz.

Private Arbeitsvermittlung ist in Deutschland ab dem 1. August 1994 nach Maßgabe des Beschäftigungsförderungsgesetzes sowie der damit verbundenen Arbeitsvermittlerverordnung erlaubt worden. Die Vermittlertätigkeit durfte bis März 2002 nur mit amtlicher Zulassung auf der Basis bestimmter (Qualifikations-)Kriterien ausgeübt werden. Seither genügt eine normale Gewerbeanmeldung zur Ausführung der vermittelnden Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Dementsprechend vielfältig und qualitativ unterschiedlich sind die Dienstleistungsangebote der Arbeits-/Personalvermittler.

Die ADP GmbH, Recruiting Services, arbeitet grundsätzlich im Auftrag von Arbeitgebern und bietet verschiedene, erfolgsbezogene Vermittlungsdienstleistungen an.

Arbeitslose Bewerber/innen haben nach 6-wöchiger Erwerbslosigkeit einen Anspruch auf einen "Vermittlungsgutschein", mit dem sie u.U. ebenfalls eine private Vermittlungsleistung "einkaufen" können. Vermittlungsgutscheine für private Arbeitsvermittlungen werden auf formlose Anforderung von den zuständigen Arbeitsagenturen ausgestellt und zugesandt. Private Vermittler können Vermittlungsgutscheine nur einlösen, wenn tatsächlich eine erfolgreiche Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreicht worden ist. Der Aufwand für erfolglose Vermittlungsbemühungen kann damit aber nicht vergütet werden. Deshalb stellt ein Vermittlungsgutschein zunächst auch keinen Wert dar! Erst in Verbindung mit einer gut vermittelbaren Qualifikation und einer hohen beruflichen Motivation des Bewerbers und der aktiven Vermittlungsarbeit des privaten Vermittlers kann aus dem Gutschein tatsächlich ein Honorar werden.
Anzumerken ist an dieser Stelle, dass ein Vermittlungsgutschein nicht die tatsächlichen Kosten für eine aktive Vermittlungsarbeit im Führungskräftebereich decken kann.
Die ADP GmbH, Recruiting Services, bittet daher um Ihr Verständnis, dass Vermittlungsgutscheine der Arbeitsämter nur akzeptiert werden können, wenn die Qualifikationsprofile der Bewerber/innen zu aktuell vakanten Positionen passen.

Sehr gerne würden wir auch im Auftrag von Arbeitnehmer/innen stärker initiativ und aktiv vermitteln. Während jedoch jede tatsächliche erreichte Vermittlung der staatlichen Arbeitsagentur einen hohen 5-stelligen Betrag verschlingt, sollen private Arbeitsvermittlungen ohne jede feste Kostenerstattung arbeiten und ein gesetzlich festgelegtes Erfolgshonorar von nur 840,34 EUR erhalten (Nettoeinnahme bei Einlösung eines 1000,- EUR Vermittlungsgutscheines nach Abzug der abzuführenden Umsatzsteuer)! Die sehr aufwändige Vermittlungsarbeit in unserem Segment, dem Bereich hochqualifizierter Fachkräfte, ist unter diesen vorgegebenen Rahmenbedingungen i.d.R. nie wirtschaftlich möglich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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