|
|

 |
Allgemeine Informationen zur privaten Arbeitsvermittlung und zu Vermittlungsgutscheinen
|
Private Arbeitsvermittlung = unabhängige Maklerfunktion mit Fach- und Sozialkompetenz.
Private Arbeitsvermittlung ist in Deutschland ab dem 1. August 1994 nach Maßgabe des
Beschäftigungsförderungsgesetzes sowie der damit verbundenen Arbeitsvermittlerverordnung erlaubt worden.
Die Vermittlertätigkeit durfte bis März 2002 nur mit amtlicher Zulassung auf der Basis bestimmter
(Qualifikations-)Kriterien ausgeübt werden. Seither genügt eine normale Gewerbeanmeldung zur
Ausführung der vermittelnden Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Dementsprechend vielfältig
und qualitativ unterschiedlich sind die Dienstleistungsangebote der Arbeits-/Personalvermittler.
Die ADP GmbH, Recruiting Services, arbeitet grundsätzlich im Auftrag von Arbeitgebern
und bietet verschiedene, erfolgsbezogene Vermittlungsdienstleistungen an.
Arbeitslose Bewerber/innen haben nach 6-wöchiger Erwerbslosigkeit einen Anspruch auf einen
"Vermittlungsgutschein", mit dem sie u.U. ebenfalls eine private Vermittlungsleistung "einkaufen"
können. Vermittlungsgutscheine für private Arbeitsvermittlungen werden auf formlose Anforderung
von den zuständigen Arbeitsagenturen ausgestellt und zugesandt. Private Vermittler können
Vermittlungsgutscheine nur einlösen, wenn tatsächlich eine erfolgreiche Vermittlung in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreicht worden ist. Der Aufwand für erfolglose
Vermittlungsbemühungen kann damit aber nicht vergütet werden. Deshalb stellt ein Vermittlungsgutschein
zunächst auch keinen Wert dar! Erst in Verbindung mit einer gut vermittelbaren Qualifikation und
einer hohen beruflichen Motivation des Bewerbers und der aktiven Vermittlungsarbeit des privaten Vermittlers
kann aus dem Gutschein tatsächlich ein Honorar werden.
Anzumerken ist an dieser Stelle, dass ein Vermittlungsgutschein nicht die tatsächlichen Kosten
für eine aktive Vermittlungsarbeit im Führungskräftebereich decken kann.
Die ADP GmbH, Recruiting Services, bittet daher um Ihr Verständnis,
dass Vermittlungsgutscheine der Arbeitsämter nur akzeptiert werden können,
wenn die Qualifikationsprofile der Bewerber/innen zu aktuell vakanten Positionen passen.
Sehr gerne würden wir auch im Auftrag von Arbeitnehmer/innen stärker initiativ
und aktiv vermitteln. Während jedoch jede tatsächliche erreichte Vermittlung der
staatlichen Arbeitsagentur einen hohen 5-stelligen Betrag verschlingt, sollen private Arbeitsvermittlungen
ohne jede feste Kostenerstattung arbeiten und ein gesetzlich festgelegtes Erfolgshonorar von nur 840,34 EUR
erhalten (Nettoeinnahme bei Einlösung eines 1000,- EUR Vermittlungsgutscheines nach Abzug der abzuführenden
Umsatzsteuer)! Die sehr aufwändige Vermittlungsarbeit in unserem Segment, dem Bereich hochqualifizierter Fachkräfte, ist unter diesen
vorgegebenen Rahmenbedingungen i.d.R. nie wirtschaftlich möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
|
|
|
|